Bürgerstiftung Hannover

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Spenden an die Bürgerstiftung Hannover sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Für Zuwendungen über 300 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Bescheinigung zu, sofern uns Ihre Adressdaten vorliegen.

Derzeit können Sie jede einzelne Spende bis zu 300 Euro ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt geltend machen. Für den vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich ein Freistellungstext der Bürgerstiftung Hannover vorzulegen. Den Vordruck können Sie hier herunterladen:

Freistellungstext